Gesellschaftsrecht

Das Kernthema bei der Gründung
Ihrer Niederlassung

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

UNSER SERVICE FÜR SIE

Für Ihre Niederlassung in Deutschland regeln wir allumfassend und kompetent alle rechtliche Fragen und sorgen dafür, dass Sie sich nur noch auf das Geldverdienen konzentrieren können.

  • München: +49 89 215 51 061

ÜBERSICHT

  • Gründung von GmbH und Tochtergesellschaften
  • Entwicklung von Gesellschafterbeschlüssen und Corporate Governance
  • Übertragung von Geschäftsanteilen, Änderung der Struktur des Stammkapitals
  • Joint Ventures, M&A, Due Diligence, Shareholders Agreements
  • Gewinnverteilung
  • Reorganisation und Liquidation

GRÜNDUNG VON GMBH UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN

Gesellschaftsrecht ist das Kernthema bei der Gründung einer GmbH ,Tochtergesellschaft oder eines Joint Ventures. Die Qualität der Satzung und anderer Unternehmensunterlagen hat direkten Einfluss auf die Organisationsstruktur, Befugnisse des Geschäftsführers und anderer Körperschaften, Wirksamkeit der Verwaltung und Kontrolle, Interaktion mit anderen Aktionären, Fähigkeit der Muttergesellschaft die Aktivitäten in Deutschland zu beeinflussen, Ausschüttung von Dividenden usw.

Wir erstellen einen kompletten Satz von Unterlagen, die für die Gründung und Registrierung Ihrer Gesellschaft erforderlich sind. Unsere Entwürfe werden Ihren Ansprüchen zur Corporate Governance und Finanzierung in vollem Umfang entsprechen, wir werden Ihnen effektive rechtliche Lösungen vorschlagen, die bei der Unterstützung von internationalen Mandanten in vielen Jahren entwickelt wurden.

Erfahren Sie mehr über den Aufbau Ihres Geschäfts hier.

ÜBERTRAGUNG VON GESCHÄFTSANTEILEN, ÄNDERUNG DER STRUKTUR DES STAMMKAPITALS

Wenn Sie Anteile an einem bestehenden Unternehmen kaufen oder verkaufen möchten, stehen wir Ihnen zur Seite. Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft erfordert eine bestimmte Anzahl von Unterlagen. Der Notar prüft dabei die Befugnisse der Parteien und hält alle vorgesehenen Schritte und Beschränkungen (Vorkaufsrechte, Aktienübertragungsverbot usw.) ein. Anschließend wird der Anteilskaufvertrag beurkundet und ein Antrag auf die Anteilsübertragung beim Handelsregister gestellt. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Phasen der Anteilsübertragung – von den Verhandlungen mit dem Partner bis hin zur Eintragung im Handelsregister.

Vor dem Kauf eines Unternehmens führen wir eine umfassende Due Diligence der Zielgesellschaft durch. Dabei werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Verkaufsberechtigungen überprüft. Anschließend stellen wir Ihnen einen nach internationalen Normen und Standards Due Diligence-Bericht in deutscher, englischer, italienischer oder russischer Sprache zur Verfügung.

JOINT VENTURES, M&A

Bei der Gründung oder dem Erwerb einer Beteiligung an einem Joint Venture ist es sehr ratsam, mit zukünftigen Partnern eine Gesellschaftervereinbarung zu entwickeln und zu unterzeichnen. Diese sollte die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Befugnisse der Leitungsorgane, Entscheidungsverfahren, Stilllegung, Beteiligung der Gesellschafter an den Geschäftstätigkeiten eines Joint Ventures (Bereitstellung von Finanzierungen, Vermögenswerten, Know-how und Marken, Geschäftsbeziehungen usw.), Art und Weise des Ausscheidens aus dem Unternehmen und/oder die Übertragung der Anteile, Gewinnverteilung usw. regeln.

Gerne bieten wir Ihnen die bequemsten Lösungen zur Finanzierung Ihres deutschen Unternehmens an (Darlehen, Kapitalerhöhung etc.), erstellen und registrieren alle erforderlichen Unterlagen.

REORGANISATION UND LIQUIDATION

Wenn Sie aus irgendeinem Grund den Betrieb in Deutschland einstellen möchten, unterstützen wir Sie in allen Phasen der Liquidation, stellen Ihnen einen Liquidator zur Verfügung, bereiten und Registrieren alle notwendigen Unterlagen, setzen alles daran, um Vergleiche mit Gläubigern und Schuldnern zu erzielen, und führen die die Liquidation bis zum Ende durch.